AGBs für Google AdWords

Stand: 8. April 2013

 

§ 1 Geltung der AGB

 

Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Bedingungen für das Schalten einer Anzeige im Rahmen von Google AdWords, welche OHNE zusätzliche Buchung eines MEDIA Eintrags oder einer WEBSITE der telegate AG gekauft wurde.

Die Registrierung und Beauftragung zur Schaltung einer Anzeige im Rahmen der Google AdWords durch den Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Dies gilt auch dann, wenn die telegate AG den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Kunden AGB finden ausdrücklich keine Anwendung.

Die telegate AG ist zur Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen berechtigt.

Der Kunde versichert, die Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

a. Die telegate AG ist ein Unternehmen im Konzernverbund der telegate AG. Die telegate AG bietet selbst oder über ihren Vertriebspartner, der telegate AG, Kunden die Möglichkeit, eine Anzeige im Rahmen der Google AdWords schalten zu lassen. Kunde ist der Unternehmer, der die Schaltung der Anzeige beauftragt. Die telegate AG wird dabei für den Kunden bei der Google Ireland Limited of Gordon House (nachfolgend: „Google“) ein entsprechendes Benutzerkonto einrichten, welches von der telegate AG verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der telegate AG zustande. Alleiniger Vertragspartner von Google ist die telegate AG.

b. Die telegate AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird überlassene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden.
Die vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten werden auf einem Server zum Abruf über verschiedene Auskunftskanäle, wie z.B. Internet, Telefonauskunft, CD-ROM oder Mobile Dienste durch die telegate AG, einer Tochtergesellschaft der telegate AG,  zur Verfügung gestellt. Die telegate AG kann einen Antrag auf Schaltung einer Anzeige ablehnen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn die Anzeige gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen der telegate AG zuwiderläuft. Erlangt die telegate AG erst nach Eintragung Kenntnis von solchen Verstößen, kann der Eintrag kostenpflichtig gelöscht und eine rechtswidrige Handlung  gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden.  Die Bereitstellung erfolgt 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die telegate AG erbringt für die telegate AG die technischen Dienstleistungen.

c. Die telegate AG kann nur dann AdWords für den Kunden schalten, sofern dieser nicht innerhalb von 90 Tagen vor Abschluss dieses Vertrages AdWords unmittelbar selbst bei Google geschaltet hatte.

d. Das Werbekonzept Google AdWords funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google dem betreffenden Internet-Nutzer über bzw. neben den eigentlichen Suchergebnissen zusätzlich Werbeanzeigen („AdWords“) eingeblendet werden. Die Einblendung als solche ist kostenlos; Kosten entstehen in dem Moment, in dem ein Internet-Nutzer auf eine eingeblendete Werbeanzeige klickt.

Eine Einblendung der AdWords erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn die für den Kunden hinterlegten Schlüsselbegriffe („Keywords“) mit den vom Internet-Nutzer eingegebenen Suchbegriffen identisch sind. Sind für bestimmte Schlüsselbegriffe von einer Vielzahl von Unternehmen AdWords gebucht, so kann es aus Platzgründen, auf die die telegate AG keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle AdWords angezeigt werden. In diesem Falle wird die Entscheidung, welche AdWords tatsächlich angezeigt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht, für jeden Google-Suchvorgang automatisch im Rahmen einer sog. Auktion seitens Google ermittelt. Dabei hängt die Chance eingeblendet oder möglichst weit oben eingeblendet zu werden u.a. von der Höhe des jeweils festgelegten Maximalbetrages pro Klick und dem Qualitätsfaktor der Anzeige ab.

Um Markenmissbrauch zu vermeiden, ist für den Fall der Verwendung eines Markennamens erforderlich, dass eine Markenfreigabe vom Markeninhaber entsprechend eines von der telegate AG erstellten Formulars nachgewiesen wird.

e. Kunden, die bei der telegate AG ein Google AdWords Produkt buchen, erhalten folgende Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die telegate AG verrechnet die Aufwendungen für diese Leistungen mit dem jeweils vereinbarten Produktpreis.

aa. Die telegate AG legt kundenspezifische AdWords-Kampagnen für den Kunden  an und stellt diese bei Google ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige lehnt sich die telegate AG an die Inhalte auf der vom Kunden angegebenen Zielseite an. Sollten sich wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, teilt der Kunde dies unverzüglich der telegate AG mit. Die Zielseite muss den technischen Anforderungen für Schaltung von Google AdWords  entsprechen, ansonsten kann die Anzeige kostenpflichtig gelöscht werden. Die telegate AG ist berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden, wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords aufgrund deren großer Verbreitung die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von der telegate AG als gering einzuschätzen sind. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung rechtswidrig oder verboten ist, oder Interessen der telegate AG zuwider läuft ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Diesbezüglich sind unsere Richtlinien zu beachten. Die telegate AG behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

bb.   Die telegate AG wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse im Hinblick auf eine optimale Platzierung von AdWords die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die Anzeige geboten werden und nicht überschritten werden dürfen. Um diesem Mechanismus Rechnung zu tragen, wird die telegate AG gemeinsam mit dem Kunden festlegen und während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welches Google AdWords-Produkt den Werbezielen des Kunden am besten gerecht wird. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer AdWords-Anzeige eine Werbeleistung darstellt.

cc.   Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeige des Kunden kann während eines Vertragsmonats so lange erscheinen, bis das Monatsbudget aufgrund der von Google jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. Wenn das Budget im vergangenen Monat nicht vollständig abgerufen wurde, überträgt die telegate AG das verbleibende Klick-Budget des Kunden auf den Folgemonat. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einvernehmen, dass die telegate AG keine Garantie übernehmen kann, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint.

dd.   Die telegate AG bemüht sich nach besten Kräften die AdWords-Kampagnen so zu optimieren, dass durch einen hohen Qualitätsfaktor der Anzeige ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition jeweils abhängig von der für den Kunden relevanten Branche erreicht werden kann.

ee.   Der Kunde erhält eine regelmäßige Statistik, in der die Suchwörter und Gesamt-Impressions und Gesamt-Klicks aufgelistet sind, um so den Erfolg der AdWords Kampagne nachvollziehen zu können.

 

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

a. Die Vertragslaufzeit beträgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung 12 oder 24 Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber der telegate AG (telegate Kundenservice MEDIA, Kruppstraße 74, 45145 Essen) gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.

c. Die Kündigung  des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt der telegate AG vorbehalten. Wichtige Gründe sind u. a. Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung der Google AdWords das geschäftliche Ansehen von der telegate AG Schaden nehmen könnte.

d. Die telegate AG ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags über die Schaltung von Google AdWords auch dann berechtigt

aa. wenn der Kunde mit seinen Zahlungen für das Google AdWords Produkt mehr als 14 Tage im Rückstand ist oder sich eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden herausstellt,

bb. wenn sich herausstellt, dass der Kunde in den letzten 90 Tagen vor Vertragsschluss AdWords unmittelbar selbst bei Google gebucht hatte. In diesen Fällen steht der telegate AG ein Schadensersatz in Höhe der noch ausstehenden Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit zu.

 

§ 4 Leistungsänderung

 

a. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird der telegate AG dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich der Google AdWords wesentlich erschwert, kann sie die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.

b. Die telegate AG wird den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über eine wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Einstellung der Leistung vornehmen.

c. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Die telegate AG wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

 

a. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Produkte der telegate AG nur im Einklang mit den Gesetzen sowie den AGB und den ANB zu verwenden. Der Kunde versichert insbesondere, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten einschließlich der angegebenen Keywords berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere die angegebenen Keywords, frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Die telegate AG übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeige. Bezüglich dieser Tatsachen stellt der Kunde die telegate AG von allen Nachteilen frei, die der telegate AG durch vom Kunden begangene Rechtsverletzungen entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Anzeige und stellt die telegate AG von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Die telegate AG behält sich im Übrigen vor, vom Kunden bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, wenn deren Inhalt nach Einschätzung der telegate AG möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder bildlichen Darstellungen sein könnte. In diesen Fällen ist die telegate AG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

b. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich.

c. Der Kunde gewährt der telegate AG das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten zu statistischen Zwecken zu verwenden.

d. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die telegate AG seine Daten an die telegate AG zur Speicherung übermittelt und die telegate AG die Daten im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten und im Einklang mit den Vorschriften des Datenschutzes nutzt. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Daten insgesamt oder teilweise als Branchenbuch-Auskunftssystem zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu übertragen, der Öffentlichkeit zum Abruf zur Verfügung zu stellen und öffentlich wiederzugeben, um dem Vertragszweck bestmöglich gerecht zu werden.

e. Der Kunde kann seine Zustimmung zu einer Freigabe seiner Daten jederzeit  mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder korrigieren. Der Kunde ist auch bei Widerruf weiterhin zur Zahlung des Gesamtbetrages des von ihm gebuchten Google AdWords Produktes verpflichtet.

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

a. Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsstellung durch die telegate AG sofort zur Zahlung fällig. 10 Tage nach Rechnungsstellung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung kann die telegate AG einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die telegate AG entgegenzunehmen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird der restliche offene Rechnungsbetrag auf einmal in Rechnung gestellt.

b. Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

 

a. Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit einzelner Anzeigen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

b. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Fehlern jeweils spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Google AdWords Anzeige geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

c. Die telegate AG übernimmt für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von der telegate AG nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine Gewähr.
Die telegate AG ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots des Google AdWord Produkts zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird die telegate AG dabei so gering wie möglich halten.

d. Die telegate AG haftet für einen von ihr verschuldeten Sachschaden für den Wiederherstellungsaufwand bis maximal zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr von dem Kunden gezahlten Vergütung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss der Parteien waren und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen durften.

e. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der telegate AG verursacht wurden.

f. Für jegliche Fehler aufgrund Übermittlung von Informationen unter Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen besteht keine Haftung auf Seiten der telegate AG.

 

§ 8 Änderung der AGB

 

a. Die telegate AG ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

b. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von  4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate AG behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

c. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt die Ankündigungspflicht der telegate AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.

 

§ 10 Sonstiges

 

Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Essen, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

 

§ 11 Ergänzungen

 

Ergänzend gelten die AGB für Werbung der Google Ireland Limited, https://adwords.google.de/select/tsandcsfinder?country=DE

Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung eines Eintrags durch Unternehmer bei der telegate AG

(a) Zusatzoption kostenloser Anrufzähler der MaTelSo GmbH (MRS-Dienst)
Für den Bezug und die Schaltung einer speziellen, nur über eine für den Kunden in den Ihrer von telegate erstellten Werbemedien wie Google Adwords, den Portalen https://www.11880.com/ und https://www.klicktel.de/ oder in Drittmedien (z.B. Ihrer WEBSITE; Google Places) geschalteten Anzeigenkampagne bekanntgegebene und nur dieser Kampagne zugeordnete Telefonnummer (im Folgenden: MRS-Rufnummer genannt) beinhalten, gelten die folgenden Bedingungen:

1. Der kostenlose Anrufzähler der MaTelSo GmbH ist für den Kunden kostenfrei.

2. Der Kunde beauftragt die telegate AG in seinem Namen mit der MaTelSo GmbH, mit Sitz in Stuttgart (https://www.matelso.de/), einen Vertrag über die Dienstleistung Marketing Rufnummern Service (MRS), bestehend aus der Schaltung und Zuteilung einer deutschen Ortsnetzrufnummer (im Weiteren: MRS-Rufnummer) und einem intelligenten Anrufrouting in Form einer inkl. Bereitstellung von Anruflisten (insgesamt als kostenloser Anrufzähler der MaTelSo GmbH oder als MRS-Dienst bezeichnet) abzuschließen.

Die telegate AG kümmert sich, als Stellvertreter des Kunden, um alle Phasen des Vertragslebenszyklus: Abschluss, Systemkonfiguration, Anpassungen (z.B. Erweiterungen des Leistungsumfangs), Kündigung.

Der Kunde stellt sicher, dass die zur Konfiguration der MRS-Rufnummern benötigten und der telegate AG bereitgestellten Informationen korrekt sind (z.B. Zielrufnummern, E-Mail-Adressen etc.). Es obliegt dem Kunden sich von der gewünschten und korrekten Funktionsfähigkeit selbst zu überzeugen und diese ggf. zur Überprüfung der telegate AG zu melden.

Der kostenlose Anrufzähler der MaTelSo GmbH ermöglicht dem Kunden wegen der speziellen Zuordnung zu einer bestimmten Kampagne zu erfahren, wie viele Interessenten durch die Kampagne exakt generiert werden.

3. Der Vertrag über den kostenlosen Anrufzähler der MaTelSo GmbH kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der MaTelSo GmbH zu den AGB der MaTelSo GmbH und den dazugehörigen besonderen Bedingungen für die telegate Werbekunden zustande.

4.  Der Kunde beauftragt MaTelSo mit der Schaltung einer oder mehrerer geografischer Festnetzrufnummern in seinem Ortsnetz in Deutschland (im Weiteren: MRS-Rufnummer), um diese zur Durchführung des MRS-Dienstes bei den telegate Diensten, anstelle seiner bisherigen Rufnummer zu veröffentlichen.

Der Kunde bestätigt, in den genannten Ortsnetzbezirken über eine postalisch erreichbare Adresse zu verfügen, sofern eine geografische Festnetzrufnummer zum Einsatz kommen soll. Unwahre Aussagen können zur Deaktivierung der Rufnummer(n) führen.

Einwilligung:
Der Kunde willigt hiermit ein, dass MaTelSo ihm eine MRS-Rufnummer zuteilt und dass diese bei den telegate Diensten, anstelle seiner bisherigen Rufnummer, zur Durchführung des MRS-Dienstes, veröffentlicht wird.

Widerrufsmöglichkeit:
Diese Einwilligung kann gegenüber MaTelSo jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform an die telegate unter der E-Mail: [email protected] zu richten, welche diesen als Stellvertreter des telegate Werbekunden unverzüglich an MaTelSo weiterkommuniziert.

Die abgeleitete Zuteilung, Aktivierung und Verwaltung der Rufnummern für den Kunden erfolgt durch MaTelSo. MaTelSo stellt für den Kunden eine virtuelle Telefonanlage inkl. Routing- und Messaging-Funktion zur Verfügung. Der komplette technische Betrieb der MRS-Rufnummern und der Telefonplattform (virtuelle Telefonanlage) zur Abwicklung der Telefonate erfolgt durch MaTelSo.

5. Monatlicher Einzelverbindungsnachweis per E-Mail an den Kunden

Einwilligung:
Der Kunde willigt ein, dass er monatlich von MaTelSo per E-Mail einen Einzelverbindungsnachweis zu seiner persönlichen Einsicht und Nutzung zur Verfügung stellt. Der Einzelverbindungsnachweis enthält folgende Verbindungsdaten:  A-Rufnummer (Anrufer, wenn übermittelt) gekürzt, um mindestens die letzten drei Ziffern (anonymisiert); die C-Rufnummer (Weiterleitungsnummer) gekürzt, um mindestens die letzten drei Ziffern (anonymisiert), die MRS-Telefonnummer, Datum, Uhrzeit und Dauer des Anrufs.

Widerrufsmöglichkeit:
Diese Einwilligung kann gegenüber MaTelSo jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform an die telegate unter der E-Mail: [email protected] zu richten, welche diesen als Stellvertreter des telegate Werbekunden unverzüglich an MaTelSo weiterkommuniziert.

6. Bereitstellung von Verbindungsdaten an die telegate AG

Einwilligung:
Der Kunde willigt ein, dass MaTelSo der telegate AG zur statistischen Aufbereitung für den persönlichen Kundenbereich des Kunden, monatlich die folgenden Verbindungsdaten, als Einzelverbindungsnachweis, übermitteln darf: A- Rufnummer (Anrufer, wenn übermittelt) gekürzt, um mindestens die letzten drei Ziffern (anonymisiert); die C-Rufnummer (Weiterleitungsnummer) gekürzt, um mindestens die letzten drei Ziffern (anonymisiert), die MRS-Telefonnummer, Datum, Uhrzeit und Dauer des Anrufs.

Widerrufsmöglichkeit:
Diese Einwilligung kann gegenüber MaTelSo jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform an die telegate unter der E-Mail: [email protected] zu richten, welche diesen als Stellvertreter des telegate Werbekunden unverzüglich an MaTelSo weiterkommuniziert.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag kann durch die MaTelSo GmbH, sowie durch den Kunden (Stellvertretend, die telegate AG) (im Weiteren: die Parteien) jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die in diesem Absatz genannten Parteien liegt insbesondere vor,

  • wenn telegate zahlungsunfähig wird, seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird
  • wenn die telegate fällige Zahlungen an MaTelSo ungeachtet zweimaliger Fristsetzung nicht begleicht,
  • wenn sich rechtliche Rahmenverbindungen so ändern, dass ein Fortsetzen des MRS-Dienstes unmöglich ist oder wesentlich erschwert wird und eine Weiterführung in veränderter Form unmöglich oder unzumutbar ist,
  • die Verfügbarkeit des kostenlosen Anrufzählers durch die MaTelSo GmbH nicht mehr gegeben ist.

Im Fall der Kündigung kann der Kunde, die ihm zugeteilte MRS-Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren. MaTelSo unterstützt den Kunden durch die telegate AG bei einem Portierungswunsch.

8. Sonstiges

  • 1st Level Support gegenüber dem Kunden übernimmt die telegate AG. Dies bedeutet, dass die telegate AG, als Stellvertreter des Kunden, hinsichtlich Kundenanfragen auf Seiten des Kunden in Bezug auf diesen Vertrag, erster Ansprechpartner für die Aufnahme von Beschwerden ist. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Abstimmung mit MaTelSo.
  • 2nd, 3rd etc. Level Support erfolgt durch MaTelSo selbst.

(e) Änderungen/ Ergänzungen der Zusatzbedingungen

Die telegate AG ist jederzeit berechtigt, diese Zusatzbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate AG behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfallen Ankündigungspflicht der telegate AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.