Leistungsbeschreibung für den Branchen-Eintragsservice

1. Der Vertragspartner (11880 Internet Service AG oder 11880 Solutions AG, im Folgenden „11880.com“) wird, ausschließlich für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, die aktuellen Firmendaten des Kunden in mehr als 25 Online-Verzeichnissen (dies beinhaltet Online-Plattformen, Branchenverzeichnisse, mobile Anwendungen und Navigationssysteme/Kartenmaterial) eintragen, bzw. bereits bestehende Einträge aktualisieren.

 

2. Die Auswahl der Verzeichnisse obliegt 11880.com. Die konkreten Verzeichnisse können variieren. Es besteht kein Anspruch auf die Eintragung in einem bestimmten Verzeichnis.

 

3. Die Veröffentlichungsdauer, die Veröffentlichungsdarstellung und der Umfang der veröffentlichten Daten sind von dem jeweiligen Verzeichnis abhängig und können von 11880.com nicht beeinflusst werden.

 

4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für ihn bei bestimmten Verzeichnissen besondere Mitwirkungspflichten bestehen können, denen er nachkommen muss, damit die Eintragung bzw. Aktualisierung seiner Firmendaten erfolgen kann. Die Art der Mitwirkungspflicht kann variieren. Der Kunde wird von 11880.com auf etwaige Mitwirkungspflichten hingewiesen und auf Wunsch bei deren Erfüllung unterstützt.

 

5. Der Kunde hat die Möglichkeit einen Report bei 11880.com anzufordern, aus dem ersichtlich ist, in welchen Verzeichnissen seine Firmendaten veröffentlicht sind.

 

6. 11880.com stellt sicher, dass der Kunde für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit stets einheitlich und aktuell in diesen Verzeichnissen eingetragen ist. Sobald der Kunde dem Vertragspartner Änderungen hinsichtlich seiner Firmendaten zukommen lässt, wird 11880.com diese in den jeweiligen Verzeichnissen für die verbleibende Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit aktualisieren.

 

7. Wir sind nach Vertragsende zur sofortigen Löschung sämtlicher von Ihnen beauftragter 11880.com Leistungen berechtigt, z.B. der Einträge in den Verzeichnissen einschließlich der damit zusammenhängenden Beiträge und Inhalte. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht nicht.

 

Stand: 01.02.2017